Menschen- und Bürgerrechte

Dieses Mal wurden die allgemeinen Menschenrechte thematisiert und den sogenannten Bürgerrechten gegenübergestellt. Dabei galt es als Erstes herauszufinden, welche Grundrechte im Allgemeinen zu den besagten Menschenrechten zählen und weshalb diese im Gegensatz zu den Bürgerrechten für alle Menschen auf dieser Welt gelten. Im Anschluss daran wurden noch die Meilensteine zur Entstehungsgeschichte der Menschenrechte genauer unter die Lupe genommen. Obwohl diese bereits im Jahr 1215 in England mit der Magna Carta ihren Ursprung nahmen, dauerte es bis 1966, als der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verabschiedet wurde. Um die Fairness bei Verfahren im freiheitlichen Rechtsstaat und mögliche Folgen einer Anti-Terrorgesetzgebung besser beurteilen und bewerten zu können, wurde nachher noch ein Quelltext des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Thema Terrorismus und Menschenrechte durchgelesen. Dabei mussten schlussendlich zwei Szenarien bewertet werden, inwiefern dabei Rechte gewahrt bzw. verletzt wurden und mittels dieser Ergebnisse ein eigener Kriterienkatalog für eine menschenwürdige Behandlung bei Verhaftungen und Gerichtsverfahren erstellt werden.


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